Überprüfungen & Atteste

Überprüfungen und Atteste vom Profi aus der Steiermark

Durch ET-König bestens gewartete Anlagen dienen Ihrer Sicherheit. Wussten Sie, dass 30 Prozent der FI-Schutzschalter in Österreich nicht mehr funktionieren? Andere Anlagen sind wiederum veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Sicherheitskriterien. ET-König überprüft auf Wunsch regelmäßig Ihre Elektroinstallationen und tauscht schadhafte Teile rasch und preisgünstig aus.

Alle Elektro-Messungen aus einer Hand

Unsere professionellen Mitarbeiter führen sämtliche erforderlichen Messungen durch. Auf diese Weise können Sie jederzeit sicher sein, dass alle elektrischen Einrichtungen in Ihrem Haus oder Betriebsgebäude zur vollsten Zufriedenheit funktionieren.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

Attest für Ämter und Gemeinden

Als Unternehmer benötigen Sie unter Umständen Bestätigungen über die Funktionsfähigkeit Ihrer elektrischen Anlagen. Wir von ET-König erstellen sämtliche Atteste für die Bezirkshauptmannschaft oder die Gemeinde für Sie.

Sofortige Mängelbehebung

In den meisten Fällen ist es uns möglich, festgestellte Störungen sofort zu beseitigen. Sollte einmal eine größere Reparatur nötig sein, so führen wir auch diese rasch und zuverlässig österreichweit durch.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.